bAV-Irrtümer
Die fetten Jahre sind vorbei
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein sehr komplexes und vielseitiges Themengebiet, welches sich aus zahlreichen Bausteinen zusammensetzt: Arbeits- und Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht sowie der Pensions- und Versicherungsmathematik. Zahlreiche Makler, Finanzdienstleister, Versicherungen, Banken, sogenannten Berater und Spezialisten bieten hier Produkte und Dienstleistungen an. Die wenigsten Produkte und Dienstleistungen sind jedoch fachlich passend und erst recht nicht auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen zugeschnitten. Manche Anbieter gehen sogar so weiter und möchten Ihnen Fachwissen verkaufen, welches falsch ist bzw. jeglicher Fachkompetenz entbehrt – denn damit lässt sich ja schließlich schnelles und gutes Geld verdienen. Wenn Ihnen jemand in der Beratung eine der folgenden Thesen unterbreitet, sollten Sie stutzig werden:
- Altersvorsorge geht nur mit Versicherungen.
- Versicherungen sind ausfallsicher.
- Mitarbeiter haben einen Rechtsanspruch auf eine Direktversicherung.
- Betriebliche Altersversorgung darf keine Bilanzberührung haben.
- Pensionsrückstellungen sind schlecht.
- Pensionszusagen sind für Altersversorgung nicht geeignet.
- Insolvenzschutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein ist teuer.
- Arbeitgeber tragen keinerlei Haftung bei versicherungsförmiger Gestaltung der Altersvorsorge.
- Durch Mitgeben der Direktversicherung für ausscheidende Mitarbeiter wird der Arbeitgeber die Altersvorsorge los.
- Arbeitgeber müssen in mitgebrachte Versicherungsverträge der Mitarbeiter eintreten.
- Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft auf den ausscheidenden Mitarbeiter ist vernünftig.
- Kapitalzusagen bei pauschal dotierten Unterstützungskassen sind vernünftig.
Wenn Sie Fragen hierzu oder generell dazu haben, wie man bAV auch in Ihrem Unternehmen betriebswirtschaftlich sinnvoll umsetzen kann, kontaktieren Sie uns gerne direkt per Telefon (+49 231 9580619-0) oder hier.