AGB

Allgemeine Haftungsbedingungen (AGB)

Im Folgenden finden Sie unsere Allgemeinen Haftungsbedingungen (AGB) und Ausschlüsse für Produkte und Dienstleistungen:

Geltungsbereich und Änderungen

Umfang des Auftrages und Leistungen

Mitwirkung des Auftraggebers

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Kündigung

Haftungsbedingungen

Ausschlussklausel

Urheberschutz, Nutzungsrechte und Aktualisierung

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Schlussbestimmung

Geltungsbereich und Änderungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der Prof. Schade GmbH (nachfolgend „PSG“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) und damit gegebenenfalls auch für sogenannte Dienstleistungs-Rahmenverträge, in die der Auftraggeber eingeschlossen ist. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende, widersprechende oder diese ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden seitens PSG nicht akzeptiert und sind nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch, wenn PSG den Auftrag in Kenntnis der abweichenden, widersprechenden oder ergänzenden Bedingungen des Auftraggebers durchführt.
  2. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Rechtsgeschäfte und Folgeaufträge. Hiervon abweichende Individualvereinbarungen gelten nur für das konkrete Rechtsgeschäft. Auf Änderungen dieser Bedingungen wird PSG rechtzeitig hinweisen.
  3. Aufträge des Auftraggebers sind bis zu der Dauer von vier Wochen nach Absendung des Auftrags durch den Auftraggeber verbindlich. Die Auftragsannahme seitens PSG erfolgt alternativ durch schriftliche Auftragsbestätigung oder konkludent durch Auftragsausführung. Besondere Leistungs- und Eigenschaftsangaben sowie Vertragsänderungen nach Beginn der Auftragsausführung sind nur im Falle schriftlicher Bestätigung von PSG verbindlich. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils einbezogenen Auftrag.
  4. Die PSG behält sich das Recht vor, diese AGBs oder die Sonderbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftraggeber regelmäßig zwei Monate vor dem Zeitpunkt des Wirksam-werdens in Textform bekanntgegeben. In diesem Mitteilungsschreiben wird die PSG den Auftraggeber auf sein Widerspruchsrecht hinweisen. Die geänderten AGBs oder Sonderbedingungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Auftraggeber der Änderung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform widerspricht.

Umfang des Auftrages und Leistungen

  1. Die dem Auftraggeber durch die PSG geschuldete Leistung wird gegebenenfalls durch entsprechende Dienstleistungs-Rahmenverträge bzw. einzelvertraglich mit dem Auftraggeber festgelegt und vereinbart.
  2. Die PSG verpflichtet sich, für die übernommene Dienstleistung die bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik, sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung zu berücksichtigen.
  3. Bei Vertragserfüllung legt die PSG die mitgeteilten Informationen und Daten, insbesondere Zahlenangaben und übergebene Unterlagen, als vollständig und richtig zugrunde.
  4. Besteht der Vertragsinhalt für die PSG auch oder ausschließlich darin, den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu vermitteln, so wird der Vertragspartner nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt. Dessen Leistung wird nicht Gegenstand der Vertragspflichten der PSG.
  5. Generell schuldet PSG im Rahmen der Auftragsausführung nur die Erbringung von Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen seinerseits oder von seinen Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und kostenlos für die PSG erbracht werden.
  2. Datenträger, Daten oder Dateien, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein und vereinbarte Formate und Standards (insb. Dateinamen) einhalten. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber der PSG alle aus der Benutzung dieser Daten und Datenträger entstehenden Schäden und zusätzliche Aufwände und stellt die PSG von Ansprüchen Dritter frei, die auf die Verwendung der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten fehlerhaften Datenträger, Daten oder Dateien zurückzuführen sind.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit für den Auftrag keine konkrete Preisvereinbarung getroffen wurde, berechnet sich die Vergütung der PSG nach der für den Auftrag bzw. Dienstleistungs-Rahmenvertrag mit dem Auftraggeber jeweils gültigen Gebührenordnung bzw. Honorartabelle. Soweit sich die bei Auftragserteilung maßgeblichen Anzahlen oder der Umfang vergrößert, ist die PSG zu einer entsprechenden Anpassung der Vergütung berechtigt. Die vereinbarte oder gegebenenfalls aus der Änderung des Auftragsumfangs ergebende Vergütung wird mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
  2. Im Falle der Kündigung eines Auftrages hat die PSG Anspruch auf Ersatz aller bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie auf Zahlung einer dem tatsächlichen Leistungsaufwand entsprechenden Vergütung
  3. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen der PSG nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Kündigung

  1. Der Auftrag für eine Dienstleistung wird jeweils für die vereinbarte oder die regelmäßig erforderliche Dauer der Leistungserbringung geschlossen, sofern er nicht ausdrücklich unbefristet oder über mehrere Jahre vereinbart ist oder insoweit mit einer längeren Bindungsfrist beispielsweise in einem Dienstleistungs-Rahmenvertrag eingeschlossen ist.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, kann ein Auftrag oder das Vertragsverhältnis von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
  3. Das Recht eines Vertragspartners zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für die PSG insbesondere, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gem. Abschnitt IV nicht innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Mahnung nachkommt oder er trotz schriftlicher Mahnung von der PSG erforderliche Mitwirkungshandlungen gem. Abschnitt III nicht vertragsgemäß erbringt oder fortgesetzt missachtet.
  4. Die Kündigung muss grundsätzlich in Textform erfolgen.

Haftungsbedingungen

  1. Mündliche Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und telefonische Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich. Auskünfte zur Sache vor Abschluss des Auftrages durch Überreichung der entsprechenden Dokumentation bleiben an den Auftraggeber unter Vorbehalt.
  2. Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind unabhängig vom Rechtsgrund auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung bei Verursachung von Schäden durch leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Diese Haftungsbeschränkungen gelten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  3. Die Haftung des Auftragnehmers für Schadenersatzansprüche jeder Art, sei es aus einzel- oder gesamtschuldnerischer Haftung, ist bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall auf 500.000 EUR beschränkt, sofern sie nicht ohnehin gemäß Abs. 2 ausgeschlossen ist; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Die Begrenzung gilt auch bezüglich eines aus mehreren Verstößen fließenden einheitlichen Schadens.
  4. Als einzelner Schadensfall ist dabei die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus ein und derselben Fehlleistung (Verstoß) ergibt; dabei gilt mehrfaches, auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitlicher Verstoß, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Als einzelner Schadensfall gelten auch alle Verstöße, die bei einer Bewertung, Berechnung, Begutachtung oder bei einer sonstigen einheitlichen Leistung (fachlich als einheitliche Leistung abgrenzbare Tätigkeit) von mehreren Personen begangen worden sind.
  5. Der Auftragnehmer haftet jedoch für einen Schaden, der im Rahmen mehrerer gleichartiger oder gleichartigen einheitliche Leistungen aufgrund mehrerer auf dem gleichen fachlichen Fehler beruhender Verstöße entstanden ist, nur bis zur Höhe von 1.000.000 EUR ohne Rücksicht darauf, ob der Schaden durch Verstöße in einem Jahr oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren verursacht worden ist.
  6. Die Haftungsregelungen in Abs. 3 und 4 gelten auch bei grob fahrlässigem Verhalten, wenn der Auftrag von einem Kaufmann im Sinne des Handelsrechtes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechtes oder einem öffentlich rechtlichem Sondervermögen erteilt worden ist.
  7. Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntwerden des haftungsbegründenden Sachverhaltes, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegen. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
  8. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Hochrechnungen, Prognosen und ähnliche Aussagen für zukünftige Termine und Sachverhalte grundsätzlich unverbindlich sind, nur unter den zugrunde liegenden Annahmen Gültigkeit besitzen und daher nur Modellcharakter haben. Der Auftragnehmer haftet bei einer praktischen Umsetzung deshalb nicht für einen von der Prognoseberechnung abweichenden Verlauf und insbesondere abweichende betriebswirtschaftliche Effekte, ausdrücklich eingeschlossen evtl. Verlaufsprognosen zur Steuer-, Gewinn-, Liquiditätsersparnis sowie der Entwicklung der Vorsorgevermögen.

Ausschlussklausel

  1. Jegliche Angaben zu Leistungsgrößen, steuerlichen Verläufen und sonstige Stellungnahmen innerhalb der Gutachten oder sonstigen Leistungen erfolgen im Rahmen einer rein aktuarischen Begutachtung. Die Erbringung dieser Leistung insgesamt erfolgt daher bewusst in Abgrenzung zu jeglichen erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz und/oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz und/oder dem Kreditwesengesetz, sowie ebenso in Abgrenzung zu Tätigkeiten im Sinne der §§ 34c, 34d, 34e, 34f und 34h ff der Gewerbeordnung (GewO).
  2. Die in Gutachten oder sonstigen Leistungen enthaltenen Angaben und Einschätzungen ersetzen nicht eine individuelle Beratung durch einen dazu berechtigten Berufsträger oder dafür zugelassene Berater.

Urheberschutz, Nutzungsrechte und Aktualisierung

  1. Etwaig bestehende Urheberrechte und sonstige (gewerbliche) Schutzrechte der PSG bzw. solche, die im Rahmen der Dienstleistungserbringung von der PSG oder deren Erfüllungsgehilfen geschaffen werden, verbleiben grundsätzlich bei der PSG.
  2. Der Auftraggeber ist berechtigt, alle Informationen, Daten und Schriftstücke usw. aus der vereinbarten Leistung für eigene Zwecke zu nutzen, soweit sich nicht bereits aus dem Auftrag die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
  3. Im Übrigen sind Kopien jeglicher Art und Technik insbesondere der Gutachten, versicherungsmathematische Analysen, Testate und Prognosen wie auch Muster von Versorgungszusagen und Vereinbarungen wie auch die zugehörigen Dokumentationen wie auch die Verwendung der Inhalte und Darstellungen nur in Absprache mit und nach ausdrücklicher Genehmigung durch die PSG zulässig.
  4. Publikationen einschließlich Schulungsmaterialien und Vorträge stellen stets die Meinung und aktuelle Einschätzung der Verfasser dar. Sie dienen nur zu Informationszwecken und sind sorgfältig recherchiert. Gesetzliche Änderungen oder neue Urteile und Rechtsauffassungen wie auch Darstellungsfehler bleiben allerdings vorbehalten. Diese Darstellungen können sich daher – ohne Mitteilung hierüber – ändern.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der PSG unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Soweit rechtlich zulässig, so ist Dortmund Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz der PSG.

Schlussbestimmung

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stand: Januar 2020